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   BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07   

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https://dejure.org/2007,12382
BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07 (https://dejure.org/2007,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2007 - 2 B 31.07 (https://dejure.org/2007,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 (https://dejure.org/2007,12382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache; Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber einer Einrede der Verjährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Umgekehrt handelt auch der Gläubiger treuwidrig und verwirkt sein materielles Recht, wenn er über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Schuldner infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Schuldner hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 BVerwG 4 C 2.00 Buchholz 406.27 § 31 BBergG Nr. 2 S. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 BVerwG 6 C 112.63 BVerwGE 23, 166 , vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 32.81 BVerwGE 66, 256 , vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 S. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 BVerwG 6 C 112.63 BVerwGE 23, 166 , vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 32.81 BVerwGE 66, 256 , vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 S. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 BVerwG 6 C 112.63 BVerwGE 23, 166 , vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 32.81 BVerwGE 66, 256 , vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 S. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 45.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 44.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 47.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18

    Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gläubiger aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Schuldners annehmen durfte, dieser werde sich auf die Verjährung nicht berufen (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 214 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 46.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

    Umgekehrt handelt auch der Gläubiger treuwidrig und verwirkt sein materielles Recht, wenn er über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm eine Geltendmachung seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Schuldner infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Schuldner hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.12.2001 - BVerwG 4 C 2.00 -, juris Rn 45; Beschluss vom 19.4.2007 - BVerwG 2 B 31.07 -, juris Rn 3).
  • OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16

    Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch;

    So stellt sich bspw. die Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Beamte aufgrund eines qualifizierten, nicht notwendig schuldhaften Fehlverhaltens des Dienstherrn veranlasst worden ist, verjährungsunterbrechende oder verjährungshemmende Schritte zu unterlassen (BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 26/14 -, Rn. 54, juris; vom 15.06.2006 - 2 C 14/05 -, Rn. 23, juris; Beschlüsse vom 20.01.2014 - 2 B 6/14 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 B 31/07 -, Rn. 2 f., juris; OVG NW, Beschluss vom 25.08.2016 - 6 A 1304/14 -, Rn. 7 - 8, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.03.2016 - 3 ZB 13.804 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Erhebung der Einrede der Verjährung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten veranlasst hat, sei es auch unabsichtlich, von Maßnahmen zur Verhinderung des Verjährungseintritts abzusehen; dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2007 - BVerwG 2 B 31.07 -, juris und Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 1 A 176/14

    Anforderungen an die Verjährung des Anspruchs auf den kinderbezogenen Anteil am

    vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256 = ZBR 1983, 184 = juris, Rn. 16, und Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 -, juris, Rn. 3, jeweils m.w.N.

    Das Zulassungsvorbringen, welches eine Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - geltend macht, genügt diesen Anforderungen nicht.

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2009 - 5 LA 273/06

    Zulässigkeit einer Berufung auf die Verjährungseinrede gegenüber dem Anspruch

    Hieran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Verjährungseinrede der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen stehen kann, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten veranlasst hat, sei es auch unabsichtlich, von Maßnahmen zur Verhinderung des Verjährungseintritts abzusehen; dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2007 - BVerwG 2 B 31.07, zitiert nach juris Langtext, Rn. 3; Urt. v. 4.10.1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 ff. zitiert nach juris Langtext, Rn. 36 jeweils m. w. N.).
  • OVG Bremen, 24.06.2020 - 2 LB 39/20
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2021 - 1 A 2150/19

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht

  • VG Köln, 17.09.2014 - 23 K 1614/13
  • VG Köln, 25.01.2023 - 3 K 811/21
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